Die Brauteltern

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Die Brauteltern nehmen nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Hochzeit ein.

Die Brauteltern bei der Hochzeit

Die Brauteltern zählen in der Regel zu den wichtigsten Bezugspersonen der Braut. Entsprechend der traditionellen Hochzeitsbräuche kommt ihnen auch bei der Hochzeit selbst eine wichtige Bedeutung zu. Die Aufgaben der Brauteltern sind heute zwar nicht mehr mit denen früherer Zeiten zu vergleichen, bilden jedoch bis heute einen symbolischen Abschied zwischen den Eltern und dem Kind, das zukünftig als Erwachsene ihr eigenes Eheleben führt.

Von der Familie der Braut zur Familie des Bräutigams

Früher galt die Braut ab dem Zeitpunkt der Hochzeit nicht mehr zu ihrer eigenen Familie, sondern zur Familie des Bräutigams gehörig. In diesem Kontext wurde die Hochzeit somit zu einem Abschied, mit dem die Brauteltern noch einmal alles ihnen mögliche für eine gute Zukunft der Tochter gaben, um diese gut versorgt zu wissen. Die in der Vergangenheit verpflichtenden Aufgaben der Brauteltern werden bis heute traditionell gepflegt, wenngleich sie den modernen Begebenheiten angepasst wurden.

Die Brautmutter

Zumeist stehen sich Mutter und Tochter besonders nah. Die Mutter hat die Braut von der Geburt an begleitet, ihr viel beigebracht und sie meist gut auf das Leben als Ehefrau vorbereitet. Entsprechend steht sie ihrer Tochter traditionell auch bei den Hochzeitsvorbereitungen zur Seite, unterstützt zusammen mit der Trauzeugin bei der Auswahl des Brautkleides, hilft bei der Gästeliste und der Tischordnung sowie bei der Unterbringung der von fern angereisten Gäste.

Während der Trauung gebührt der Brautmutter ein Platz in der ersten Reihe und verlässt gemeinsam mit dem Brautpaar traditionell auch als Erste die Kirche. Bei der Ankunft bei der Festlocation begleitet sie ihre Tochter beim Gästeempfang und darf als Erste mit dem frisch angetrauten Schwiegersohn tanzen.

Der Brautvater

Früher war es üblich, dass der allein Brautvater für die finanziellen Aspekte der Hochzeit aufkam und die Tochter mit einer möglichst ansehnlichen Mitgift ausstattete. Dies hat sich heute insoweit geändert, dass die meisten Brautpaare bereits vor der Ehe im Berufsleben stehen und selbst die Kosten für die Hochzeit übernehmen. Dennoch ist es bis heute üblich, dass der Brautvater im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einen Teil der Kosten übernimmt oder dem Brautpaar mit einem besonderen Wertgeschenk für die Zukunft vorsorgen hilft.

Bei der Hochzeit selbst ist es die Aufgabe des Brautvaters für eine ansprechende Fahrgelegenheit zu Kirche oder Standesamt zu sorgen. Er begleitet seine Tochter zum Traualtar und übergibt sie dort dem zukünftigen Ehemann. Während und nach der Trauung verhält es sich mit ihm wie mit seiner Frau: Sein Platz ist in der ersten Reihe der Kirche und er verlässt direkt nach dem Brautpaar selbige. Bei der Hochzeitstafel ist seine Aufgabe der Vortrag einer schönen Eröffnungsrede, die traditionell an der Hochzeitstafel kurz vor dem Essen gehalten wird.

Die Eltern des Bräutigams

Auch die Eltern des Bräutigams lassen sich in der Regel in die Planungen für die Hochzeit einbeziehen, nehmen jedoch gegenüber den Eltern der Braut eine zweitrangige Rolle ein. Traditionell übernimmt die Mutter des Bräutigams das vor der Hochzeit stattfindende „Kennenlern-Essen“, bei dem sich die Eltern von Braut und Bräutigam miteinander vertraut machen können sollen. Dieses wird häufig in Verbindung mit der Verlobung (sofern diese eingeplant wurde) umgesetzt.

Die Eltern des Bräutigams sitzen während der Trauung neben den Eltern der Braut in der ersten Reihe und verlassen die Kirche erst nach diesen hinter dem Brautpaar. Der Vater des Bräutigams hat keine festgelegten Aufgaben, erhält jedoch die Ehre des ersten Tanzes mit der frisch vermählten Braut seines Sohnes. Er schließt sich heute jedoch meist auch mit einer kleinen Rede den liebevollen Worten des Brautvaters an die Eröffnungsrede an.
Die Aufgaben der Eltern sind heute jedoch stets freiwillig anzusehen und stehen in enger Verbindung mit den Wünschen und dem persönlichen Verhältnis der Brautleute zu ihren Eltern.

 


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