Verlobung

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Die Verlobung im Wandel der Zeit. 

Die Tradition der Verlobung

Bedeutung der Verlobung früher und heute

Die Verlobung der Brautleute hat sich im Lauf der Geschichte gewandelt. Heute als freiwillige Tradition gehandhabt, wurde sie lange Zeit als gesellschaftliche Verpflichtung gepflegt. Auch die Gesetzgebung hat sich diesem Wandel angepasst und stellt das ehemals wichtige Eheversprechen auf eine neue Ebene.

Die Verlobung als Eheversprechen

Bei der Verlobung geben zwei Menschen sich das gegenseitige Einverständnis, den Bund der Ehe schließen zu wollen. Oft im privaten Rahmen zu zweit oder im engen Familienkreis gefeiert, ist die Verlobung heute ein formloser Vorgang, der selbst als sachliche Absprache gültig gesehen wird. Mitunter übermitteln die sich einander versprochenen Verlobten heute auch lediglich mit einer Grußkarte an Verwandte und Bekannte, dass eine Verlobung erfolgt ist.

Deutlich Romantischer ist die Verlobung in vielen Filmen: Dem Heiratsantrag des Verliebten mit Kniefall vor der Angebeteten folgt bei der Annahme das Überstreifen des (Diamant-)Rings und beim gemeinsamen Essen mit der Familie erklärt das Paar, dass es sich verlobt habe. Doch natürlich ist heute der Antrag längst nicht mehr Sache des Mannes allein. Auch die Frau kann einen Verlobungs- oder Heiratsantrag machen.

Verlobung früher und heute

Das moderne Verlöbnis ist eine Tradition, die in vielen Kulturen der Welt aus einer Zeit herrührt, in der die Ehe nicht von den Brautleuten, sondern von deren Eltern beschlossen wurde. Je nach Kulturkreis ging der Verlobung die Brautwerbung voran oder die Verhandlungen wurden durch Heiratsvermittler oder die Eltern selbst ins Gespräch gebracht. Die Zeit von der Verlobung bis zur Hochzeit sollte den künftigen Eheleuten die Möglichkeit geben, miteinander eine emotionale Verbindung aufzubauen, während die Familien einander näher kennenlernen können sollten. Maßgeblich waren vor allem Verlöbnisse, welche die Familien der zukünftigen Hochzeiter miteinander verbinden sollten.

Wenngleich diese offizielle Verbindung zweier Familien beispielsweise im Adel und Bürgertum politisch-rechtliche Aspekte einbezog, ist und war die Verlobung kein einklagbares Versprechen auf die Eheschließung. Verlöbnisse konnten früher wie heute aus triftigen Gründen gelöst werden. Liegen jedoch keine triftigen Gründe vor, muss die Seite, welche die Verlobung lösen möchte, die Gegenseite für etwaige Kosten aus der Verlobung entschädigen. Geschenke, die im Rahmen der Verlobung und der Verlobungszeit ausgetauscht wurden, können nach der Lösung der Verlobung ebenfalls zurückgefordert werden.

Für die gültige Verlobung gibt und gab es keine gesetzlichen Vorschriften. Ebenso wie der Vorgang an sich formlos erfolgen kann, lässt sich die Verlobung formlos wieder lösen. Auch ein Zeitraum, innerhalb welcher die Hochzeit der Verlobung zu folgen hat, ist nicht festgelegt, wenngleich in den vergangenen Jahrhunderten meist innerhalb von einem Jahr die Hochzeit folgte. Heute finden sich Zeiträume zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren, in der die Verlobung für beide Partner als angemessen angesehen wird. Wird keine offizielle Verlobung verkündet, gilt das Paar dennoch unausgesprochen als verlobt, wenn die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vorgenommen wird.

Verlobungsring oder Ringetausch

In der romantisch-klassischen Variante erhält die zukünftige Braut den Verlobungsring vom Bräutigam, ohne dass er selbst einen tragen muss. Auch Partnerringe als Verlobungsringe sind möglich, welche zumeist nach dem Heiratsantrag gemeinsam ausgesucht werden. Traditionell wird der Verlobungsring an der linken Hand getragen, während der spätere Ehering an der rechten Hand seinen Platz findet. Der Ringetausch ist üblich, doch keine Pflicht. Auch ohne Ring kann die Verlobung umgesetzt werden. Maßgeblich ist lediglich der Wunsch und das Versprechen zweier sich liebender Menschen, sich bald als Brautleute in den Bund der Ehe zu begeben.

 


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