Der Familienname nach der Hochzeit

Ein Hochzeitspaar unterzeichnet die Hochzeitsurkunde beim Standesamt.

Traditionell wird der Name des Bräutigams gewählt, doch heutzutage ist die Tradition nicht mehr unbedingt gang und gäbe.

Namenswahl – Wie soll ich nach der Hochzeit heißen?

Nicht nur üblich, sondern vorgeschrieben war lange Zeit der Umstand, dass die Braut bei der Hochzeit ihren Namen ablegte und künftig den Familiennamen des Mannes trug. Heute haben Sie als zukünftige Eheleute die freie Wahl zwischen Doppelnamen, Familiennamen der Braut oder des Bräutigams sowie der Beibehaltung des Familiennamens des ersten Ehemannes im Fall einer zweiten Hochzeit nach der Scheidung. Welche Wahl dabei die Richtige darstellt, bleibt Ihnen selbst überlassen.

Die Namenswahl vor dem Gesetz

Die Namenswahl ist ein vergleichsweise neuer Aspekt in der Geschichte der Hochzeiten. Ursprünglich im patriarchalen Gesellschaftssystem geprägt, hatte nach Außen hin der Mann das Sagen. So übernahm die Frau den Namen des Mannes und gehörte zukünftig vornehmlich zu seiner Familie. Ein interessanter Aspekt: Nahm ein adliger Mann eine Bürgerliche zur Frau, wurde diese durch die Heirat in den Adelsstand erhoben. Im umgekehrten Fall musste die Braut ihren Adelsstand aufgeben und für die Liebe zu einem nichtadeligen Mann selbst bürgerlich werden. Als feministische Errungenschaft durften Frauen seit 1957, rund acht Jahre nach der gesetzlichen Gleichstellung von Mann und Frau, Ihren Nachnamen nach der Ehe in Form eines Doppelnamens weiterführen. 1976 fiel die Entscheidung, dass auch der Name der Braut zum künftigen Familiennamen erkoren werden konnte. Der Bräutigam durfte somit den Namen ebenfalls zur Hochzeit wechseln. Seit 2004 können zudem die angeheirateten Namen aus einer alten Ehe mit in die neue Verbindung gebracht werden. Ebenfalls ist es heute möglich, auch nach der Hochzeit den eigenen Namen weiterzuführen und mit unterschiedlichen Familiennamen von Braut und Bräutigam dennoch die Ehe zu genießen. Doch wer die Qual der Wahl hat, steht somit schnell vor der Frage, wie die künftige Namenswahl im eigenen Familienkreis ausfallen soll. Doppelnamen und Übernahme des Brautnamens sind in der Praxis jedoch weniger verbreitet als man vermutet.Tatsächlich entscheiden sich heute trotz der verschiedenen Möglichkeiten die meisten Paare weiterhin für die klassische Variante: Aus „Tanja Schmitt“ wird somit beispielsweise „Tanja Müller, geborene Schmitt“.

Gründe für die alternative Namenswahl

Ein Bräutigam steckt seiner Braut bei der Hochzeit den Ring an den Finger.

Nachdem die Entscheidung für den gemeinsamen Nachnamen gefallen ist, kann endlich der Ring angesteckt werden.

Es gibt verschiedene Gründe, von der klassischen Variante der Namensübernahme durch die Braut gegenüber ihrem Mann abzuweichen: Haben beide Partner schon vor der Ehe wirtschaftliche Erfolge im Berufsleben erzielt, die durch eine entsprechende Bekanntheit eng mit dem Geburtsnamen verknüpft sind, entscheiden sich viele Paare dafür, den eigenen Namen zu behalten oder einen Doppelnamen zu wählen, den jedoch nur einer der beiden Partner führt. Ebenso verbreitet ist der Einsatz des Doppelnamens in zweiter Ehe mit Kindern aus erster Ehe, damit der Familienname der Kinder auch nach der zweiten Hochzeit dennoch mit dem Familiennamen des Elternteils verbunden bleibt. Maßgeblich hierbei ist jedoch die Wahl eines konkreten Familiennamens, da ein Doppelname nur in Ausnahmefällen zum Familiennamen gemacht werden kann. Ein weiterer Grund für die Verwendung von Doppelnamen oder der Beibehaltung des Geburtsnamens beider Eheleute kann in nostalgischen Aspekten liegen, beispielsweise wenn der Geburtsname mit einer besonderen Familiengeschichte verknüpft ist oder sich durch die Namenübernahme die Familienlinie auflösen könnte.

Gemeinsam entscheiden für die gemeinsame Zukunft

Sprechen Sie entsprechend vor Ihrer Heirat mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin über die von Ihnen bevorzugte Namenswahl, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Erläutern Sie gemeinsam die Gründe für die jeweilig favorisierte Variante und beziehen Sie die Wünsche des Partners in die Entscheidung mit ein. Beachten Sie dabei, dass der gemeinsame Name von vielen Paaren, aber auch von Außen, als eine deutliche Positionierung zur Gemeinschaft der Ehe empfunden wird.

Übrigens: Im Scheidungsfall kann der eigene Geburtsname problemlos wieder angenommen werden. Ein entsprechender Antrag hierfür kann auf dem zuständigen Ordnungsamt kostenpflichtig gestellt werden.

 


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