Behördenmarathon vor der Hochzeit

Behördenmarathon vor der Hochzeit

Ring anstecken und feiern? Bevor das geht, müssen einige Behördengänge erledigt werden.

Hochzeitsformalitäten: Der offizielle Teil der Hochzeit

Auch die Behördengänge lassen sich stressfrei umsetzen

Neben der emotionalen Verbindung, die sich durch die Hochzeit verstärkt, hat die Hochzeit zwischen zwei Menschen auch einen offiziellen Charakter, der sich nicht allein auf den in der Regel stattfindenden Namenswechsel eines Partners beschränkt. Auch wenn Sie kein großer Freund von bürokratischen Vorgängen sind, sollten Sie rechtzeitig an die Formalitäten denken. Sind diese gut geplant, ist die Umsetzung der Hochzeit auch von behördlicher Seite kein Problem für Sie.

Vom Ausweis bis zum Familienbuch

Wer die Ehe mit seinem Partner eingehen möchte, muss einige wenige Voraussetzungen erfüllen: Die Volljährigkeit gehört ebenso dazu wie der Vollbesitz der geistigen Kräfte und den Status eines ledigen Menschen. Zu den Formalitäten der Eheschließung gehört entsprechend von beiden Partnern das Vorlegen eines gültigen Personalausweises, alternativ eines Reisepasses, eine Meldebescheinigung des zuständigen Hauptwohnsitzes und eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.

Klar und unmissverständlich ist dabei die nötige Vorlage des Ausweises zur Legitimierung der eigenen Person und die Meldebescheinigung, die bestätigt, dass der Hochzeiter einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Für manche Hochzeiter jedoch irritierend ist der Begriff des Familienbuches. Es wird häufig mit dem Stammbuch verwechselt, das bei den Eltern hinterlegt deren Hochzeitsurkunde, Geburtsurkunde, Taufbescheinigungen und ähnliche Dokumente enthält. Das Familienbuch ist jedoch eine offizielle Dokumentation der Ämter, die dem jeweils örtlichen Standesamt untersteht. Es wird seit dem 01. Januar 1958 in Westdeutschland, seit dem 03.10.1990 deutschlandweit, geführt, um die Herkunft eines Menschen ermitteln zu können.

Aufbewahrt wird das Familienbuch jeweils am Wohnsitz der Eltern bzw. am letzten gemeinsamen Wohnsitz geschiedener Paare. Liegen die Hochzeit der Eltern vor den Stichtagen der Familienbuchführung, kann beim Standesamt des eigenen Geburtsortes eine Abstammungsurkunde beantragt werden.

In zweiter Ehe heiraten

In manchen Situationen bedarf die Eheschließung weiterer Dokumente. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer oder beide Partner in zweiter Ehe heiraten möchten, weil die vorige Ehe geschieden wurde oder einer der zukünftigen Eheleute durch den Todesfall des Partners verwitwet ist. Je nach vorliegendem Fall muss für die neue Eheschließung die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde des vorigen Partners vorgelegt werden.

Auch Kinder aus der Zeit vor der Ehe von einem oder beiden Partnern sind gegebenenfalls bei den Formalitäten zu berücksichtigen: Die Abstammungsurkunde und / oder ein Sorgerechtsbeschluss werden bei einer neuen Heirat mit nicht gemeinsamen Kindern notwendig, bei gemeinsamen Kindern wird hingegen die Vorlage der Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Durch die Formalitäten rund um das gemeinsame Kind wird das Kind vor dem Gesetz vom unehelichen Kind zu einem ehelich.

Kommen bei Ihnen besondere Aspekte zum Tragen oder haben Sie Fragen über zusätzliche Aspekte der Behördengänge steht das örtliche Standesamt als Ansprechpartner zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus Angaben über das Aufgebot benötigen, dürfen Sie sich freuen: Das früher verpflichtende Aufgebot zur Verhinderung von Doppelehen und Heiratsschwindlern ist heute nicht mehr erforderlich.

Formalitäten bei der kirchlichen Trauung

Möchten Sie nicht ausschließlich standesamtlich, sondern auch kirchlich heiraten, benötigen Sie weitere Unterlagen, die zusätzlich zu den Formalitäten für das Standesamt nötig sind. Zumeist erfolgt vor der kirchlichen Trauung ein Brautgespräch, zu deren Terminvereinbarung Sie bereits Informationen zu den nötigen Dokumenten erhalten. In der Regel umfasst dies den Nachweis zur Religionszugehörigkeit als Taufschein sowie die Vorlage von Dokumenten des Standesamtes, je nach Situation der Heiratsurkunde oder der Anmeldebescheinigung für die angedachte Trauung beim Standesamt.

Das Brautgespräch wird mit dem Pfarrer der Gemeinde geführt, in der geheiratet werden soll und nimmt heute nicht mehr ausschließlich die früher übliche Frage nach der Freiwilligkeit der Hochzeit und der Verbundenheit mit der Kirche ein, sondern wird auch genutzt, um besondere Wünsche und Vorstellungen zur kirchlichen Trauung und deren Ablauf zu klären.

 


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